Was sollten werdende Eltern beim Baukindergeld beachten?
Das Baukindergeld soll vor allem jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Wichtig: Werdende Eltern müssen schon klug taktieren. Ansonsten haben sie keinen Anspruch auf die Förderung.
Aus Steuermitteln stehen insgesamt rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Baukindergeld – alles im allem 12.000 Euro je Kind – bekommt nur, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Wird auch nur eine dieser gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, erhalten Eltern kein Cent Baukindergeld. Selbst wenn sie die anderen Voraussetzungen erfüllen.
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Welche wichtigen Voraussetzungen gelten für den Bezug von Baukindergeld?
Wer Baukindergeld bekommen möchte, muss zum ersten Mal in seinem Leben eine Immobilie erwerben. Unerheblich ist, ob er neu baut oder aber ein gebrauchtes Haus oder eine ältere Wohnung kauft. Zudem sollen insbesondere die viel zitierten Durchschnittsverdiener gefördert werden.
Zweite wichtige Voraussetzung für den Bezug von Baukindergeld ist deshalb, dass das sogenannte Familieneinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze (Achtung: Hier gilt das „zu versteuernde Einkommen“) beträgt im Jahr 75.000 Euro. Weil je Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro jährlich gewährt wird, darf das Einkommen einer fünfköpfigen Familie 120.000 Euro betragen.
Wichtig: Nur drei Jahre lang können Familien Baukindergeld beantragen. Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehört, dass nach dem 31. Dezember 2017 und vor dem 1. Januar 2021 der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen oder die Baugenehmigung für die Errichtung eines Hauses erteilt wurde.
Was ist bei Kindern in puncto Baukindergeld zu beachten?
Zu den ebenfalls wichtigen Voraussetzungen für den Bezug von Baukindergeld zählt, dass Kinder nicht zu alt sein dürfen. Hier hat der Gesetzgeber eine Altersgrenze von 18 Jahren gezogen. Konkret bedeutet dies: Falls Sohn oder Tochter beim Einzug in das Eigenheim oder in die Wohnung noch keine 18 Jahre alt sind, ist alles in Ordnung.
Überdies muss das Kind bzw. müssen die Kinder gemeinsam mit dem Antragsteller bzw. den Antragstellern in der geförderten Immobilie lieben. Zu den Fördervoraussetzungen zählt schließlich, dass der Antragsteller/die Antragseller Anspruch auf Kindergeld oder einen steuerlichen Kinderfreibetrag hat.
Was müssen werdende Eltern beim Baukindergeld beachten?
Zunächst einmal gilt, dass während einer Schwangerschaft kein Anspruch auf Baukindergeld besteht. Denn diese Förderung gibt es nur für Kinder unter 18 Jahren, die bei Antragstellung im Haushalt leben. Folge: Wird das Kind erst nach Antragstellung geboren oder auch durch Adoption in den Haushalt aufgenommen, steht den Eltern kein Baukindergeld zu.
Tipp für die Familienplanung:
- Den Antrag auf Baukindergeld erst nach der Geburt des Kindes stellen, keinesfalls vor der Geburt.
- Vorsicht: Der Antrag muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Einzug ins neue Heim eingereicht werden. Heißt also, dass eine bei Einzug ins Haus oder in die Wohnung schwangere Frau ihr Kind spätestens drei Monate danach gebären muss, damit Anspruch auf Baukindergeld besteht.
Wer ausführliche Informationen zu diesem wichtigen Thema sucht weil ein Bau und/oder Kind geplant ist der kann sich hier in diesem Beitrag alle wichtigen Informationen erlesen.